Dr. med. Guido Loyen Logo

Leistungen

Arbeitsschwerpunkt Psychotherapie

Grundsätzlich kann psychotherapeutische Begleitung in unterschiedlichen Krisensituationen, nach Trennung, traumatischen Erlebnissen, Verlusterfahrungen oder anderen Formen existentieller Krisen sinnvoll sein.

 

Mehr noch als früher ist es heute schwieriger geworden, sich in einer bestimmten geschlechtlichen Identität wahrzunehmen. Bin ich heterosexuell, homosexuell, bisexuell, transsexuell, intersexuell oder vielleicht noch auf dem Weg zu etwas ganz anderem? Die Angebote im Internet können die Verwirrung oft noch steigern.

Therapiecouch

Ich arbeite seit 40 Jahren in diesem Themenfeld und habe die Erfahrung gemacht, dass fachärztliche Beratung helfen kann, Krisen zu bewältigen, die eigene Identität zu finden und evtl. Wege zu finden, falls ein Outing in der Familie oder am Arbeitsplatz gewünscht wird.  Falls notwendig, kann als Ergebnis einer ärztlichen Beratung Begleitung in Fragen der Personenstandsänderung erfolgen, es können Bescheinigungen für die Behandlung bei Endokrinologen (sogenannte Indikationsschreiben) erstellt werden. 


Gegebenenfalls kann auch eine Beratung beim Umgang mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkasse (Kostenübernahme) und Beratung bei geschlechtsangleichenden Operationen und deren Risiken erfolgen. Selbstverständlich können Angehörige oder PartnerInnen in diesen Prozess einbezogen werden. Voraussetzung ist allerdings, das die Ratsuchende Person volljährig ist, da ich nur Erwachsene behandeln darf.

Flyer Ratgeber Opfer von Gewalttaten

Seit 1993 erstatte ich regelmäßig Gutachten für Gerichte und Behörden, in Einzelfällen auch für Privatpersonen. Häufig geht es um die Einrichtung einer Gesetzlichen Betreuung, oder die Suche nach Alternativen hierzu.

 

Die Begutachtung in Rentenfragen, Bestimmung der beruflichen Leistungsfähigkeit, ärztliche Beratung bei familiären Auseinandersetzungen, wenn es z.B. um Sorgerecht oder Unterhalt geht, oder bei Fragen der Opferentschädigung gehört ebenfalls zu meinem regelmäßigen Auftragsspektrum.

 

Die Beurteilung der Testierfähigkeit bereits verstorbener Personen stellt eine besondere Herausforderung für den Gutachter dar, da die verstorbene Person nicht mehr untersucht werden kann. Diese Einschätzung wird häufig von Gerichten, manchmal aber auch von Privatpersonen beauftragt.

 

Die Kosten dieser Begutachtungen regelt das Justizvergütungs- und -Entschädigungsgesetz (JVEG).

Share by: